Welche Verwandten sind gesetzliche Erben?

Für die gesetzliche Erbfolge der Verwandten unterteilt das Gesetz diese in vier Ordnungen:

Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers).

  • Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (z. B. Onkel, Tanten, Vettern und Cousinen des Verstorbenen).
  • Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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