Können die Vertragsparteien bei einem in amtliche Verwahrung gegebenen Erbvertrag auch dessen Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung verlangen?

Ja, beide Vertragsparteien können die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung verlangen. In diesem Fall geht dann der Erbvertrag in die Verwahrung des Notars über. Die Vertragsurkunde wird also nicht den Vertragsparteien ausgehändigt.


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