für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Person einen Erbvertrag abschließen, die selbst keine Verfügung im Erbvertrag trifft, die also nur vom Vertragspartner bedacht wird?
In diesem Fall hat der Vertragspartner nur rechtliche Vorteile; deshalb reicht seine beschränkte Geschäftsfähigkeit aus. Beschränkt geschäftsfähig ist, wer das siebente , aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wenn aber die betreffende Person im Erbvertrag nicht nur rechtliche Vorteile hat, sondern auch Verpflichtungen übernimmt (z. B. Pflege oder Unterhalt), bedarf der Minderjährige der Zustimmung seines gesetzliches Vertreters, in der Regel der Eltern.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Broschüre Erbrecht verständlich
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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