für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Können auch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die in einem Erbvertrag letztwillige Verfügungen treffen wollen, minderjährig sein?
Nein. Die Ausnahmen, die für Eheleute und Verlobte gelten, finden auf nichteheliche Lebenspartner keine Anwendung. Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Erbvertrag eine letztwillige Verfügung treffen will, muss 18 Jahre alt sein.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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