für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann sich der Erblasser im Erbvertrag auch ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass der Vertragspartner oder der im Vertrag Bedachte bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt?
Ja, das Rücktrittsrecht, das sich der Erblasser im Erbvertrag vorbehält, kann auch mit einer Bedingung versehen werden. So kann sich der Erblasser beispielsweise das Recht vorbehalten, vom Erbvertrag zurückzutreten, wenn der Vertragserbe seine Pflicht, den Erblasser zu pflegen, nicht erfüllt. Allerdings kann eine Abmahnung erforderlich sein, bevor der Erblasser den Rücktritt erklärt.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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