Wer muss unter Umständen beweisen, dass die Schenkung böswillig ist?

Beweispflichtig ist der im Erbvertrag eingesetzte Erbe, also derjenige, der nach dem Tod des Erblasser das Geschenk vom Beschenkten zurückhaben will.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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