Kann in einem Erbvertrag auch eine andere Person als der Vertragspartner begünstigt werden?

Ja. Im Erbvertrag kann sowohl der Vertragspartner als auch ein unbeteiligter Dritter im Rahmen einer letztwilligen Verfügung begünstigt werden.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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