Muss eine Erbeinsetzung oder die Anordnung eines Vermächtnisses oder einer Auflage im Erbvertrag immer vertragsmäßig erfolgen?

Nein. Diese erbrechtlichen Anordnungen können im Erbvertrag auch als einseitige Verfügungen und damit jederzeit widerruflich ausgestaltet sein. Allerdings muss der Erbvertrag mindestens eine Erbeinsetzung, eine Auflage oder ein Vermächtnis enthalten, weil nur dann die dem Erbvertrag eigentümliche Bindung herbeigeführt wird. Andernfalls liegt kein Vertrag vor.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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