für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wann hat der im Erbvertrag eingesetzte Erbe einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks?
Der Erbe hat dann einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks, wenn der Erblasser in der Absicht, den im Erbvertrag vertragsmäßig eingesetzten Erben zu beeinträchtigen zu Lebzeiten eine Schenkung gemacht hat. Man spricht in diesem Fall von einer "böswilligen" Schenkung. Der Anspruch richtet sich gegen den Beschenkten und entsteht nach dem Tod des Erblassers. Vgl. § 2287 Abs. 1 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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