Wann hat der im Erbvertrag eingesetzte Erbe einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks?

Der Erbe hat dann einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks, wenn der Erblasser in der Absicht, den im Erbvertrag vertragsmäßig eingesetzten Erben zu beeinträchtigen zu Lebzeiten eine Schenkung gemacht hat. Man spricht in diesem Fall von einer "böswilligen" Schenkung. Der Anspruch richtet sich gegen den Beschenkten und entsteht nach dem Tod des Erblassers. Vgl. § 2287 Abs. 1 BGB.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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