für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der Erblasser den Erbvertrag bzw. einzelne vertragsmäßige Verfügungen im Erbvertrag auch dann anfechten, wenn er sich über Umstände geirrt hat, die ein wichtiger Grund für den Erbvertrag bzw. für einzelne vertragsmäßige Verfügungen waren?
Ja, auch der sogenannte Motivirrtum berechtigt zur Anfechtung des Erbvertrags. Für die Anfechtung des Erbvertrags reicht es also bereits aus, wenn der Erblasser irgendwelche Fehlvorstellungen hatte. Es reicht aber nicht jede Fehlvorstellung aus; vielmehr muss es sich um einen Irrtum über Umstände handeln, die bewegender Grund für den Erbvertrag bzw. für einzelne vertragsmäßige Verfügungen waren. So kann ein später unerwarteter Erwerb von Vermögen ebenso ein Anfechtungsgrund sein wie die nicht erwartete Beilegung eines Streits, der Grund für den Erbvertrag war.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende