Innerhalb welcher Frist muss die Anfechtung des Erbvertrags erfolgen?

Die Anfechtung des Erbvertrags durch den Erblasser muss innerhalb eines Jahres erfolgen.. Die Frist beginn im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Vgl. § 2283 Abs. 1, 2 BGB.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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