Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Hier muss man zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis unterscheiden. Das Außenverhältnis besteht zwischen Ihnen als Vollmachtgeber und dritten Personen (z.B. Vertragspartner oder Behörden), das Innenverhältnis betrifft die Absprachen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten.

Im Außenverhältnis gilt die Vorsorgevollmacht ab ihrer Ausstellung. Sinn und Zweck dieser Vollmacht ist es aber, dass sie nicht wie andere Vollmachten sofort verwendet werden soll, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Deshalb ist es sinnvoll, in der Vollmacht festzulegen, unter welchen Voraussetzungen sie wirksam werden soll. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte auch gegenüber Dritten nachweisen, dass diese Voraussetzungen eingetreten sind.

Im Innenverhältnis ist die mit dem Bevollmächtigten getroffene Vereinbarung für den Beginn der Vollmacht maßgebend. Diese wird im Regelfall beinhalten, dass der Bevollmächtigte von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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