für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie kann ich in meiner Patientenverfügung die Verbindlichkeit sichern?
Ihre Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen sind nach geltendem Recht verbindlich, wenn durch diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. In diesem Fall muss der Arzt Ihre verbindliche Patientenverfügung beachten. Um diese Verbindlichkeit zu sichern, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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