Wer kann eine Patientenverfügung errichten?

Eine Patientenverfügung kann jede Person errichten, die volljährig und einwilligungsfähig ist. Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Einwilligungsfähig ist jeder, der Art, Bedeutung, Tragweite und die Risiken einer Maßnahme zu erfassen und seinen Willen hiernach zu bestimmen vermag.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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