für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Was ist besser für mich – eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
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Wenn Sie eine Vertrauensperson haben, ist in der Regel eine Vorsorgevollmacht einer Betreuungsverfügung vorzuziehen. Dann muss kein Betreuer bestellt werden; Sie vermeiden damit ein gerichtliches Verfahren. Und der von Ihnen bestellte Bevollmächtigte unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. Wenn Sie dagegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, sollten Sie durch eine Betreuungsverfügung Einfluss auf dessen Auswahl und späteres Handeln nehmen. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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