Kann man sein Testament auch dann ändern oder widerrufen, wenn man dem eingesetzten Erben gegenüber ausdrücklich auf den Widerruf oder auf eine Änderung verzichtet hat?

Die Testierfreiheit kann außer durch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag nicht beschränkt werden. Deshalb kann man ein errichtetes Testament jederzeit ändern oder widerrufen, selbst wenn man einem Dritten gegenüber auf Änderungen oder den Widerruf verzichtet hat. Ein Verzicht auf die Möglichkeit, ein Testament zu widerrufen, wäre unwirksam. Vgl. § 2302 BGB.


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