für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann man sein Testament auch dann ändern oder widerrufen, wenn man dem eingesetzten Erben gegenüber ausdrücklich auf den Widerruf oder auf eine Änderung verzichtet hat?
Die Testierfreiheit kann außer durch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag nicht beschränkt werden. Deshalb kann man ein errichtetes Testament jederzeit ändern oder widerrufen, selbst wenn man einem Dritten gegenüber auf Änderungen oder den Widerruf verzichtet hat. Ein Verzicht auf die Möglichkeit, ein Testament zu widerrufen, wäre unwirksam. Vgl. § 2302 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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