für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Welche Personen müssen bei einem Testament vor dem Bürgermeister mitwirken?
Mitwirken muss der Bürgermeister des Aufenthaltsortes; er übernimmt die Rolle des Notars. Befugt ist auch der gesetzliche Vertreter des Bürgermeisters, nicht jedoch sonstige Gemeindeangestellte. Weiterhin muss der Bürgermeister zwei Zeugen zur Beurkundung zuziehen. Ungeeignet und ausgeschlossen als Zeugen sind allerdings die im Nottestament Bedachten (§ 2249 Abs. 1 Satz 3 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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