Welche Personen müssen bei einem Testament vor dem Bürgermeister mitwirken?

Mitwirken muss der Bürgermeister des Aufenthaltsortes; er übernimmt die Rolle des Notars. Befugt ist auch der gesetzliche Vertreter des Bürgermeisters, nicht jedoch sonstige Gemeindeangestellte. Weiterhin muss der Bürgermeister zwei Zeugen zur Beurkundung zuziehen. Ungeeignet und ausgeschlossen als Zeugen sind allerdings die im Nottestament Bedachten (§ 2249 Abs. 1 Satz 3 BGB).


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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