Kann ich den Text des Testaments auch mit Schreibmaschine oder per PC aufsetzen?

Nein, auf keinen Fall. Es ist erforderlich, dass der gesamte Text des Testaments handschriftlich verfasst wird. Die Verwendung einer Schreibmaschine führt ebenso zur Unwirksamkeit wie der Einsatz eines PC. Übrigens wäre auch ein auf Tonband gesprochenes Testament ungültig. Reicht es für die Wirksamkeit des Testaments aus, dass man den Text von einer anderen Person schreiben lässt, den Text dann aber selbst unterzeichnet. Nein. Man muss den Text selbst mit der Hand geschrieben haben. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, bleibt einem nichts anderes übrig, als einen Notar einzuschalten und bei diesem ein öffentliches Testament zu errichten.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

für Juristen

Fachbereich mit Seminaren, Informationen & Mitgliederforum
// mehr…

Vorträge zum Erbrecht

18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung

18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!

19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!

// mehr...

Download

Broschüre "Erbrecht verständlich"

// Download...

Infobroschüren

Broschüre Erbrecht verständlich

Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

//zum Bestellformular...

Vergünstigtes Beratungsgespräch

Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...

// mehr...