Ist es sinnvoll, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben?

Im Prinzip schon. Denn schließlich weiß man nicht, wie diejenigen, die nach dem Todesfall auf das Testament Zugriff haben, mit dem Inhalt des Testaments zufrieden sind. Wie gesagt, ist der Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt, wenn man ein Testament nach dem Todesfall nicht dem Nachlassgericht übergibt. Aber "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter". Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann sollte man das Testament in amtliche Verwahrung geben und die Verwahrungskosten nicht scheuen.


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