In welcher Form müssen Verbesserungen oder Zusätze im Testament angebracht sein, damit sie wirksam werden?

Verbesserungen und Zusätze bedürfen derselben Form wie das Testament. Sie müssen also wieder selbst vom Verfasser geschrieben worden sein. Insbesondere bei Ergänzungen des Testaments muss man beachten, dass sie selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sind.


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Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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