Wie können die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament gemeinsam aufheben?

Wenn sich die Ehegatten einig sind, können sie die Aufhebung in einem neuen gemeinschaftlichen Testament erklären. Sie können auch ganz einfach in einem neuen gemeinschaftlichen Testament abweichende Anordnungen treffen. Auch die gemeinsame Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist möglich. Sind sich die Eheleute nicht einig, ist ein Widerruf durch einen Ehepartner nur in notarieller Form möglich. In diesem Fall muss also der Widerruf vor dem Notar erklärt werden. Die Erklärung wird wirksam, wenn sie dem anderen Ehepartner zugegangen ist.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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