für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie können die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament gemeinsam aufheben?
Wenn sich die Ehegatten einig sind, können sie die Aufhebung in einem neuen gemeinschaftlichen Testament erklären. Sie können auch ganz einfach in einem neuen gemeinschaftlichen Testament abweichende Anordnungen treffen. Auch die gemeinsame Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist möglich. Sind sich die Eheleute nicht einig, ist ein Widerruf durch einen Ehepartner nur in notarieller Form möglich. In diesem Fall muss also der Widerruf vor dem Notar erklärt werden. Die Erklärung wird wirksam, wenn sie dem anderen Ehepartner zugegangen ist.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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