Wem kann die Errichtung eines notariellen Testaments empfohlen werden?

Zunächst einmal jedem, der sich von einem Fachmann beraten lassen will. Weiter ist die Gefahr höchst gering, dass das einmal errichtete Testament von einer anderen Person verfälscht oder auf die Seite geschafft wird. Und wenn sich eine 16 Jahre alte Person entschließt, ein Testament zu errichten, kann dies nur in Form des notariellen Testaments geschehen. Auch Leseunkundige und Blinde können ihr Testament nur durch mündliche Erklärung gegenüber dem Notar errichten.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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