für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Entstehung und Fälligkeit der Erbschaftssteuer
|
Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers. Für den Erwerb der Erbschaft unter einer aufschiebenden Bedingung (Beispiel: Das Kind wird erst Erbe, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat) entsteht die Steuer erst mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung. FälligkeitFällig ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer frühestens mit Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden.SchuldnerDie Erbschaftsteuer schuldet der Erwerber (z.B. der Erbe, Vermächtnisnehmer, oder der Pflichtteilsberechtigte. Bis zur Teilung des Nachlasses haftet der gesamte Nachlass für die Steuerverbindlichkeiten.Hat der Steuerschuldner die Zuwendung oder Teile davon vor Entrichtung der Erbschaftsteuer einem anderen unentgeltlich übertragen, so haftet der andere in Höhe des Werts der Zuwendung persönlich für die Steuer. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende