für Ratsuchende
Umfrage der DVEV
Steuerklassen
Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen. Darin sollen die persönlichen Verhältnisse des Begünstigten zum Erblasser zum Ausdruck kommen. Je enger das Verhältnis der Beteiligten zueinander ist, umso niedriger ist die Steuer.BedeutungDie Steuerklassen haben Bedeutung für Ihre Freibeträge und Ihren individuellen Steuersatz. Je niedriger die Steuerklasse,
Steuerklasse IZur Steuerklasse I gehören
Steuerklasse IIZur Steuerklasse II zählen
Steuerklasse IIIZur Steuerklasse III gehören
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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