für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Befreiung des Vorerben von gesetzlichen Beschränkungen
Durch entsprechende Anordnung in Ihrem Testament können Sie den Vorerben von bestimmten Beschränkungen und Verpflichtungen befreien und insoweit die Vor- und Nacherbfolge flexibler gestalten. Damit können Sie als Erblasser dem Vorerben gegenüber dem Nacherben eine unabhängigere Stellung verschaffen und ihn von Kontroll- und Zustimmungsrechten des Nacherben weitgehend befreien.Tipp:
Von den gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen können Sie als Erblasser den Vorerben ganz oder teilweise befreien. Die Befreiungsmöglichkeiten unterliegen aber den gesetzlichen Grenzen. Zulässige BefreiungenBefreit werden kann der Vorerbe unter anderem
Nicht zulässige BefreiungenNicht befreien können Sie als Erblasser den Vorerben unter anderem von
Die Befreiung von allen gesetzlich möglichen Beschränkungen und Verpflichtungen gilt als angeordnet, wenn Sie als Erblasser den Nacherben auf dasjenige angesetzt haben, was von der Erbschaft bei Eintritt des Nacherbfalls übrig sein wird. Das Gleiche ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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