für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Abgrenzung der Vor- und Nacherbfolge zum Berliner Testament
Wegen nicht eindeutiger Formulierungen bereitet insbesondere die Abgrenzung der Vor- und Nacherbfolge zum Berliner Testament Schwierigkeiten. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend:Berliner TestamentBeim Berliner Testament, in dem sich die Eheleute durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben und einen Dritten zum Erben des Längstlebenden einsetzen, wird der überlebende Ehegatte Vollerbe. Die beiden Vermögen der Ehegatten fallen durch den ersten Erbfall zusammen und werden dann als Ganzes an den Dritten weitervererbt.Vor- und NacherbfolgeBei der Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge setzen sich die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Vorerben und den Dritten zum Nacherben ein. Mit dem Tod des ersten Ehegatten wird der überlebende Ehegatte allerdings nicht Vollerbe, sondern nur Vorerbe. Der Nachlass des erstverstorbenen Ehegatten fällt nicht mit dem Vermögen des länger Lebenden zusammen. Beim Nacherbfall erhält also der Dritte zwei verschiedene Vermögensmassen: das Vermögen des erstverstorbenen Ehegatten als Nacherbe und das des zuletzt Verstorbenen als Vollerbe.Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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