für Ratsuchende
Umfrage der DVEV
Versorgung verschuldeter Personen
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Probleme gibt es, wenn Sie einer verschuldeten Person (z.B. Ihrem Ehegatten, Ihren Kindern oder anderen Personen) zu Lebzeiten, im Wege der gesetzlichen Erbfolge oder durch ein Testament Vermögen übertragen. Wenig Sinn macht es nämlich, Vermögen an eine verschuldete Person zu übertragen, wenn dann deren Gläubiger sofort auf dieses Vermögen zugreifen können. Im Wesentlichen geht es also darum, die Zuwendungen auf pfändungsfreie Vermögenswerte zu beschränken und bei Geldzuwendungen die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Erbrechtliche MöglichkeitenErbrechtlich müssen Sie durch ein Testament einerseits verhindern, dass durch die Vermögensübertragung die Gläubiger des Erben, des Pflichtteilsberechtigten oder des Vermächtnisnehmers auf das Vermögen zugreifen können, anderseits wollen Sie aber diesen Personen einen angemessenen Unterhalt gewährleisten. Sie haben folgende Möglichkeiten:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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