für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Erbrechtliche Versorgung erwachsener Kinder
Im Wege des Erbrechts erfolgt die Versorgung der Kinder kraft Gesetzes dahingehend, dass sie gesetzliche Erben sind. Kraft Ihrer Testierfreiheit können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und durch Testament andere Anordnungen treffen. Durch den Pflichtteil wird allerdings Ihren Abkömmlingen ein Mindestanteil an Ihrem Nachlass garantiert.Kinder sind gesetzliche ErbenIhre Kinder sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Sie schließen alle anderen Verwandten von der Erbfolge aus. Sind mehrere Kinder vorhanden, so erben sie zu gleichen Teilen. Neben dem überlebenden Ehegatten erben die Kinder beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses.Gestaltungsmöglichkeiten beim TestamentWollen Sie Ihre Kinder von der gesetzlichen Erbfolge abweichend versorgen, müssen Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen. Von Bedeutung wird in diesem Zusammenhang sein, wie Sie neben Ihren Kindern Ihren Ehegatten versorgen wollen.
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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