für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert
Das Gesetz teilt Ihre Verwandten zur Bestimmung der Reihenfolge, in der sie zum Zug kommen sollen, in fünf Ordnungen ein. Für die Frage, welcher Ordnung Ihr jeweiliger Verwandter zugehört, ist der Verwandtschaftsgrad maßgebend.Gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen
Jeder Angehörige einer vorhergehenden Ordnung schließt alle Verwandten der späteren Ordnungen aus; ein Verwandter erbt also im Wege der gesetzlichen Erbfolge nicht, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Beispiel: Kinder des Erblasser gehören zu den Verwandten ersten Ordnung, die Eltern des Erblassers zu den Verwandten zweiten Ordnung. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls Kinder des Erblassers, sind dessen Eltern von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Stirbt der Erbe der vorhergehenden Ordnung nach dem Erbfall, so war er schon Erbe geworden und vererbt den Nachlass weiter an seine eigenen Erben. Fällt der Verwandte der vorhergehenden Ordnung dagegen vor dem Erbfall weg (zum Beispiel auch, weil er die Erbschaft ausschlägt), so ist der Verwandte der nachfolgenden Ordnung als Erbe berufen. In den ersten drei Ordnungen tritt Erbfolge nach Stämmen ein, das heißt, an die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Berufenen treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge. Beispiel: A hinterlässt einen Sohn und eine Tochter. Der Sohn ist bereits vor dem Erbfall verstorben. An seine Stelle treten dann seine Kinder. Gesetzliches Erbrecht des überlebenden EhegattenIst der Erblasser verheiratet, so gewährleistet die gesetzliche Erbfolge dem überlebenden Ehegatten einen bestimmten Erbteil. Dessen Höhe hängt davon ab, ob und welche Verwandte des Erblassers erben und in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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