für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Erbeinsetzung unter einer Bedingung
Sie können in Ihrem Testament einen Erben auch unter einer Bedingung einsetzen. In Betracht kommen die aufschiebende und die auflösende Bedingung.Erbeinsetzung unter aufschiebender BedingungSie können eine Erbeinsetzung auch unter einer sogenannten aufschiebenden Bedingung vornehmen. In diesem Fall erfolgt die Zuwendung im Zweifel nur, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.Beispiel: A hat seinem Sohn B ein Geldvermächtnis für den Fall angeordnet, dass er sein BWL-Studium erfolgreich abschließt. Wenn B nach dem Tod seines Vaters sein Studium beendet, steht ihm das Geldvermächtnis zu, nachdem er die Bedingung erfüllt hat. Erbeinsetzung unter auflösender BedingungFür den Fall einer auflösenden Bedingung gilt Folgendes: Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Begünstigte sich in einer bestimmten Weise verhält oder dass er ein bestimmtes Verhalten unterlässt, so verbleibt ihm die Zuwendung, solange er sich entsprechend der Bedingung verhält.Beispiel: Der unverheiratete A hat seine Lebensgefährtin B zur Alleinerbin eingesetzt unter der Bedingung, dass sie sich innerhalb von fünf Jahren nach seinem Tod nicht wieder verheiratet. Beim Tod von A wird B Erbin. Heiratet sie aber vor Ablauf von fünf Jahren, dann hat sie die Erbschaft an die gesetzlichen Erben des A herauszugeben. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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