für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Enterbung
Als Erblasser steht es Ihnen nicht nur frei, von der gesetzlichen Erbfolge in der Weise abzuweichen, dass Sie andere Personen zu Ihren Erben bestimmen können, Sie können auch durch Testament oder Erbvertrag einen Verwandten oder Ihren Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen. Begründen brauchen Sie Ihre Verfügung nicht.FormenDie Enterbung kann in zwei Formen erfolgen:
Wer von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, wird so behandelt, als würde er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr leben. Damit treten an die Stelle des Enterbten seine Abkömmlinge. Die Enterbung eines gesetzlichen Erben gilt also grundsätzlich nur für seine Person und betrifft nicht seine Abkömmlinge. Wenn Sie als Erblasser die Enterbung auch auf die Abkömmlinge des Enterbten erstrecken wollen, müssen Sie dies in Ihrer Verfügung ausdrücklich erklären. Vorsicht: PflichtteilsansprücheDie Enterbung Ihres Ehegatten oder Ihrer Kinder hat zur Folge, dass diese den Pflichtteil geltend machen können. Die Entziehung des Pflichtteils ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.Ihre Testierfreiheit erstreckt sich auch darauf, Ihren Ehegatten zu enterben. Andernfalls würden Ihrem Ehegatten neben Kindern ein Erbteil von einem Viertel des Nachlasses und ein zusätzliches Viertel als pauschaler Ausgleich des Zugewinns zustehen. Im Fall der Enterbung verbleibt Ihrem Ehegatten der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns und sein Anspruch auf den sogenannten kleinen Pflichtteil. Diese Ansprüche bestehen weiterhin. Wenn allein Sie den Zugewinn in Ihrer Ehe erzielt haben, begünstigt der pauschale erbrechtliche Zugewinnausgleich Ihren Ehegatten. Letztlich geht diese Lösung zu Lasten Ihrer Kinder. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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