A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Q Z
A
Abkömmling, Ablieferungspflicht eines Testaments, Abwesenheitspfleger, Abwicklungsvollstreckung, Adoption, Alleinerbe, Anfechtung der letztwilligen Verfügung, Annahme der Erbschaft, Anrechnung, Anstandsschenkung, Anwachsung, Aufbewahrung des Testaments, Aufgebotsverfahren, Auflage, Auseinandersetzung, Ausgleichung, Auskunftsanspruch, Auslegung der letztwilligen Verfügung, Ausschlagung der Erbschaft, Ausstattung
ist der Verwandte eines Menschen in absteigender Linie. Dazu gehören seine Kinder und weitere Nachkommen (z.B. Enkel und Urenkel). Abkömmlinge sind gesetzliche Erben. Jeder, der ein Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es schnellstmöglichst an das Nachlassgericht abzuliefern. für einen abwesenden Volljährigen bestellt, wenn dessen Aufenthalt unbekannt ist und seine Vermögensverhältnisse der Fürsorge bedürfen. bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch Ehepaar als Kind. bewirkt, dass die angefochtene Verfügung ( Testament, Erbvertrag) als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Die Anfechtung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Erblasser eine Erklärung in dieser Form überhaupt nicht abgeben wollte (er hat sich z.B. verschrieben), über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war (er hat die Tragweite seiner Erklärung nicht richtig erkannt) oder er zu seiner Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritt eines Umstands bestimmt worden ist (z.B. Heirat, Bedürftigkeit). ist die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, Erbe sein zu wollen. Sie erfolgt durch Ablauf der Frist zur Ausschlagung. ist eine Zuwendung, die einer sozialen und sittlichen Pflicht entspricht (z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk). bezeichnet den Erwerb eines Teils der Erbschaft durch einen Miterben. Sie tritt ein, weil ein anderer Miterbe den ihm an sich zugedachten Erbteil nicht erwerben kann (z.B. weil dieser die Erbschaft ausgeschlagen oder auf die Erbschaft verzichtet hat). liegt im Ermessen des Erblassers. Er kann das Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahren oder es in amtliche Verwahrung geben. ist die durch Testament dem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegte Verpflichtung zu einer Leistung, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden. bedeutet, dass Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.), die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, verpflichtet sind, dasjenige, was sie vom Erblasser zu Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Abwicklung des Nachlasses untereinander auszugleichen, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. erfolgt in der Weise, dass der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen ist und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist. Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann. ist die Erklärung des vorläufigen Erben gegenüber dem Nachlassgericht, die Erbschaft nicht anzunehmen. Wird die Erbschaft nicht ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. ist, was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder Lebensstellung vom Vater oder der Mutter zugewendet wird.
B
Böswillige Schenkung, Bürgermeistertestament, Bedingung, Befreiter Vorerbe, Behindertentestament, Berliner Testament, Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht, Bestimmungsvermächtnis, Betreuer, Betreuungsverfügung, Bewertung des Nachlasses, Bezugsberechtigung, Blinder Erblasser, Brieftestament
ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. ist eine Bestimmung im Testament, nach der eine bestimmte Anordnung vom Eintritt eines bestimmten künftigen Ereignisses abhängig gemacht wird (z.B. Erreichen eines bestimmten Alters). ist ein Vorerbe, der vom Erblasser von bestimmten gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit wurde. ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern). ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass des zuletzt versterbenden Ehegatten an einen Dritten (im Regelfall an die gemeinsamen Kinder) fallen soll. begünstigt mehrere Personen in der Weise, dass der Beschwerte (in der Regel der Erbe) oder ein Dritter zu bestimmen haben, welcher von dem bestimmten Personenkreis begünstigt werden soll. wird auf Antrag oder von Amts wegen bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag. ist eine Anordnung, mit der man für den zukünftigen Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit eine Person vorschlägt, die dann durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. erfolgt grundsätzlich nach dem Verkehrswert (Verkaufswert). Er hat Bedeutung für die Berechnung des Pflichtteils und der Erbschaft- und Schenkungsteuer. bezeichnet die in einer Lebensversicherung benannte Person, an die im Falle des Todes des Versicherten die Versicherungssumme auszuzahlen ist. bezeichnet eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung, die in Form eines Briefes errichtet wurde.
C
D
Dürftigkeit des Nachlasses, Drei-Zeugen-Testament, Dreißigster, Dreimonatseinrede
liegt vor, wenn der Nachlass zur Deckung der Kosten der amtlichen Nachlassverwaltung nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Erbe berechtigt, die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit zu verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht. Wer sich an einem Ort aufhält, der wegen außerordentlicher Umstande so abgesperrt ist, dass die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen errichten. wird die Verpflichtung der Erben bezeichnet, die Familienangehörige des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang wie es der Erblasser getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten.
E
Ehegattentestament, Eheliches Kind, Ehescheidung, Eigenhändiges Testament, Eltern, Enterbung, Erbauseinandersetzung, Erbe, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfähigkeit, Erbfolge, gesetzliche, Erblasser, Erblasserschulden, Erbquote, Erbrecht, Erbschaft, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Erbschaftsbesitzer, Erbschein, Erbteil, Erbteilungsverbot, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbverzicht, Ergänzungspflegschaft, Ersatzerbe, Ersatzvermächtnisnehmer, Erziehungspflegschaft
ist ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wurde. Das eheliche Kind gehört zu den gesetzlichen Erben. ist die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Waren zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben und hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, so ist das Erbrecht und der Anspruch auf den Pflichtteil des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. ist ein handschriftlich errichtetes und unterschriebenes Testament. ist der Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag. ist, wer das Vermögen eines anderen nach dessen Tod erhält. ist die Bestimmung eines oder mehrerer Erben durch Testament oder Erbvertrag, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. ist die bei mehreren Erben kraft Gesetzes bestehende Gemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und nach Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten unter den Miterben aufteilt. bezeichnet die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten ( Erbfallschulden, Erblasserschulden). Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Nachlass und seinem Privatvermögen. Er hat allerdings die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken. sind Nachlassverbindlichkeiten. Es handelt sich dabei um Schulden, die durch den Erbfall selbst verursacht wurden. In Be.tracht kommen insbesondere Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen. ist die Fähigkeit, Erbe zu sein. ist die Person, bei deren Tod die Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. sind als Nachlassverbindlichkeiten vom Nachlassvermögen abzuziehen. Dazu gehören beispielsweise Darlehensverbindlichkeiten oder Steuerschulden des Erblassers oder Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten. bezeichnet alle rechtlichen Regelungen, die das Vermögen einer Person nach ihrem Tod betreffen. ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben übergeht. ist die Steuer, die auf die Vermögensübertragung durch Tod oder Schenkung fällig wird. bezeichnet die Unwürdigkeit, Erbe zu sein. Die Gründe für die Erbunwürdigkeit sind im BGB im Einzelnen festgelegt. ist eine Verfügung von Todes wegen in der Form eines Vertrags zwischen mindestens zwei Personen, in dem mindestens eine Vertragspartei eine letztwillige Verfügung trifft. ist die neben einer elterlichen Sorge oder einer Vormundschaft für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, bestellte Pflegschaft. ist der Erbe, der vom Erblasser für den Fall eingesetzt ist, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt. ist ein Vermächtnis, in dem der Erblasser einen Begünstigten für den Fall bestimmt, dass der zunächst Bedachte wegfällt. wird angeordnet, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung einer bestimmten Angelegenheit verhindert sind.
F
Freibetrag
Schenkung- und Erbschaftsteuer werden nur erhoben, wenn der steuerliche Wert des Erwerbs bestimmte Freibeträge übersteigt. So beträgt z.B. der allgemeine Freibetrag des Ehegatten, der nicht der Steuer unterliegt und der alle zehn Jahre geltend gemacht werden kann, 500.000 Euro.
G
Gattungsvermächtnis, Gütertrennung, Gemeinschaftliches Testament, Gemischte Schenkung, Gesamtrechtsnachfolge, Geschwister, Gesetzliche Erben, Gewillkürte Erbfolge
ist ein Vermächtnis, bei dem nicht ein bestimmter Gegenstand, sondern eine bestimmte Art von Gegenstand (z.B. ein Auto) zugewandt wird. zwischen Eheleuten tritt ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen oder aufheben, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. ist ein von Eheleuten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern errichtetes Testament, in dem diese durch gleichzeitige letztwillige Verfügungen für den Fall ihres Todes Anordnungen treffen. liegt vor, wenn in einem Vertrag (Kaufvertrag) vereinbart ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert einer unteilbaren Leistung (z.B. einer einheitlichen Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. bedeutet, dass der Erbe kraft Gesetzes in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, also dessen Rechte und Pflichten übernimmt.
H
Handschenkung, Handschriftliches Testament
ist eine Schenkung, bei der geschenkte Gegenstand der Beschenkten sofort übereignet wird.
I
J
Jastrowsche Klausel
K
Kettenschenkung, Kleiner Pflichtteil
liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will. Häufig will man mit einer Kettenschenkung die Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer nutzen.
L
Leibesfrucht, Lesunkundiger Erblasser, Letztwillige Verfügung
besitzt nach dem BGB nicht die Rechtsfähigkeit. Wer aber zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren, und kann damit Erbe sein. ist eine andere Bezeichnung für das Testament.
M
Miterbe, Mitgift, Motivirrtum
ist der Erbe, der zusammen mit anderen Erben Erbe geworden ist und mit diesen eine Erbengemeinschaft bildet. ist ein Irrtum über den Beweggrund. Eine Testament kann angefochten werden, soweit der Erblasser zu seiner letztwilligen Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands bestimmt worden ist.
N
Nacherbe, Nachlass, Nachlassforderung, Nachlassgericht, Nachlassgläubiger, Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlasspflegschaft, Nachlassverbindlichkeit, Nachlassverwaltung, Nachvermächtnis, Nichteheliches Kind, Nießbrauch, Nießbrauchsvermächtnis, Notarielles Testament, Nottestament
ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben übergeht. ist eine Forderung, die dem Nachlass zusteht (z.B. Kaufpreisforderung des Erblassers). ist das Amtsgericht. Es ist zuständig für alle Nachlassangelegenheiten. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger. ist, wer gegen den Nachlass eine Forderung hat. ist die vom Nachlassgericht auf Antrag angeordnete Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. ist ein Vermächtnis, durch das der Erblasser einen bestimmten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einem Dritten zuwendet. ist auch im Erbfall seines leiblichen Vaters den ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt. Es wird bei der gesetzlichen Erbfolge (Gesetzliche Erben) genauso wie eheliche Kinder berücksichtigt. ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Erträge (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen) zu behalten. ist ein Vermächtnis, durch das einem Dritten das lebenslängliche oder befristete Nutzungsrecht an einem Gegenstand oder an einer Sache eingeräumt wird. ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte.
O
Oder-Konto, Offene Schrift
ist ein Bankkonto von mehreren Personen, bei dem jede Person allein berechtigt ist, Kontoverfügungen vorzunehmen. ist eine Schrift, die dem Notar mit der Erklärung übergeben wird, dass sie den letzten Willen enthalte ( Testament" title="Notarielles Testament" name="Notarielles_ Testament" href="#N">Notarielles Testament).
P
Patientenverfügung, Pflegschaft, Pflichtteil, Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilsrestanspruch, Pflichtteilsstrafklausel, Pflichtteilsverzicht, Postmortale Vollmacht, Privatschriftliches Testament
ist eine für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegte Verfügung, ob und wie in bestimmten Situationen eine ärztliche Behandlung erfolgen soll. ist die durch das Vormundschaftsgericht bzw. das Nachlassgericht anzuordnende Fürsorge eines Menschen (Pfleger) für einen anderen zur Besorgung einer besonderen Angelegenheit. Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil in guter Absicht beschränken, wenn dieser sich in einem solchen Maß der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchen Maß überschuldet ist, dass sein späterer Lebensunterhalt erheblich gefährdet ist. ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen. Sie kommt nur in Betracht, wenn einer der gesetzlich abschließend aufgezählten Entzeihungsgründe vorliegt. ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird.
Q
R
Rückvermächtnis, Rechtsgeschäft auf den Todesfall, Rentenvermächtnis, Restpflichtteil
ist ein Vermächtnis, in dem der Erblasser die Anordnung getroffen hast, dass der Vermächtnisgegenstand nach Eintritt einer Bedingung (z.B. Erreichen eines bestimmten Alters) oder nach einer bestimmten Zeit nicht mehr zustehen soll. Der Bedachte muss dann den Gegenstand an den Erben zurückgeben. ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, mit dem der Erblasser bereits zu Lebzeiten die Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Tod regelt (z.B. durch eine Schenkung auf den Todesfall in Form der Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung). ist ein Vermächtnis, durch das einer Person eine zeitlich befristete oder eine lebenslange Rente gewährt wird.
S
Scheidung, Schenkung, Schenkung auf den Todesfall, Schlusserbe, Steuerklasse, Stiftung
ist ein Vertrag, durch den jemand aus seinem Vermögen einen anderen unentgeltlich bereichert. ist ein zu Lebzeiten erfolgtes Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (z.B. Bezugsberechtigung beim Abschluss einer Lebensversicherung). ist eine rechtliche Organisationsform, die die Aufgabe hat, mit ihrem Stiftungsvermögen einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen.
T
Teilauseinandersetzung, Teilungsanordnung, Teilungsverbot, Testament, Testamentsanfechtung, Testamentseröffnung, Testamentsvollstreckung, Testierfähigkeit, Testierfreiheit
ist zulässig, wenn in einer Erbengemeinschaft alle Miterben einverstanden sind. Die Auseinandersetzung kann sich auf einzelne Nachlassgegenstände beschränken, so dass der restliche Nachlass einstweilen ungeteilt bleibt. Die teilweise Auseinandersetzung ist aber auch dadurch möglich, dass sich die Aufhebung der Erbengemeinschaft sich auf einzelne abzufindende Miterben beschränkt. ist eine Anordnung des Erblassers, in der dieser verfügt, dass der Nachlass nicht unter den Erben aufgeteilt werden darf. Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann allerdings für höchstens 30 Jahre erfolgen. bezeichnet das Verfahren, bei dem der Inhalt des Testaments allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Das Nachlassgericht hat, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament zu eröffnen. Die Testamentseröffnung ist aber nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Testaments. ist die Fähigkeit, ein Testament zu errichten. ist die Freiheit einer Person, nach ihrem Belieben Verfügungen von Todes wegen zu treffen.
U
Und-Konto, Untervermächtnis, Unzulänglichkeitseinrede
ist ein gemeinsames Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto), bei dem die (Mit-)Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können.
V
Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Verschaffungsvermächtnis, Vollerbe, Vollmacht, Vollmacht über den Tod hinaus, Voraus, Vorausvermächtnis, Vorerbe, Vorsorgevollmacht, Vorweggenommene Erbfolge
bezeichnet die Form, in der der Erblasser sein Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge nach seinem Tod weitergeben kann. In Betracht kommen das Testament und der Erbvertrag. ist ein Vermächtnis, das einen Gegenstand betrifft, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört. Der Beschwerte wird verpflichtet, dem Bedachten Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen. ist der Erbe, der ohne Beschränkungen zum Erbe wird. bezeichnet die durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. ist der Anspruch des überlebenden Ehegatten auf die zum ehelichen Haushalt hörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke. ist ein Vermächtnis, das einem Erben oder Miterben zugewendet ist, auch wenn er selbst dadurch beschwert ist. Über die Erbeinsetzung hinaus ist also dem Erben ein bestimmter Gegenstand besonders zugedacht. ist ein Erbe, der in seiner Verfügung über den Nachlass durch die Einsetzung eines Nacherben beschränkt ist. ist eine Vollmacht, mit der der Vollmachtgeber eine andere Person bevollmächtigt, für ihn für den Fall der künftigen Hilfsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. In diesem Fall entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. bezeichnet die Übertragung von Vermögen noch zu Lebzeiten des Erblassers auf seine Erben.
W
Wahlvermächtnis, Widerruf des Testaments, Wohnungsrechtsvermächtnis
ist ein Vermächtnis, bei dem der Erblasser mehrere Vermächtnisgegenstände bestimmt, von denen der Bedachte jedoch nur den einen oder einzelne erhalten soll. kann durch den Erblasser jederzeit erfolgen. Der Widerruf erfolgt durch ein Testament, durch das das alte Testament ausdrücklich aufgehoben wird, durch Vernichtung des alten Testaments oder durch ein neues Testament mit widersprüchlichen Verfügungen gegenüber dem alten. ist ein Vermächtnis, mit dem dem Bedachten ein dingliches Wohnungsrecht eingeräumt wird.
X
Q
Z
Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft, Zweckvermächtnis
ist beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des in der Ehe durch die Ehegatten erzielten Zugewinns, also des Geldbetrags, um den das Vermögen eines Ehegatten bei Beendigung der Ehe sein Vermögen am Anfang der Ehe übersteigt. ist der gesetzliche Güterstand, bei dem das Vermögen der Eheleute ständig getrennt bleibt und erst nach Beendigung der Ehe der Zugewinn, den die Ehegatten jeweils in der Ehe erzielt haben, ausgeglichen wird ( Zugewinnausgleich). ist ein Vermächtnis, durch das der Erblasser den Bedachten bestimmt, die Bestimmung des Vermächtnisgegenstands selbst jedoch dem Beschwerten oder einem Dritten überlässt.
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